FAQ Studienplan Neu

Zuletzt aktualisiert am 17. Oktober 2022

Allgemein

Diese Informationen sind nur für Studierende relevant, die vor dem Wintersemester 2021/22 mit dem Studium begonnen haben!

1. Wann tritt der neue Studienplan in Kraft?
Der neue Studienplan tritt mit 1.10.2021 (also mit Beginn des Studienjahres 2021/22) in Kraft.
2. Wann und wo findet man den neuen Studienplan?

Der neue Studienplan wurde im Mitteilungsblatt 27 vom 30. Juni 2021 veröffentlicht.
3. Muss man sofort auf den neuen Studienplan umsteigen? Muss ich dafür etwas machen?

Der neue Studienplan gilt für alle ab 1.10.2021, es ist kein aktiver Umstieg notwendig. Es werden in der Regel nur mehr Lehrveranstaltungen des neuen Studienplans angeboten. Ausnahme: Siehe Frage 6
4. Wenn es jetzt nur noch Lehrveranstaltungen mit 3, 6, 9, oder 12 ECTS gibt, wird dann nicht auch der Aufwand viel größer im Vergleich zum “alten Studienplan”?

Es sind immer 180 ECTS (Bachelor) bzw. 120 ECTS (Master). Eine Aufwandsänderung ist damit prinzipiell nicht verbunden. Weniger Prüfungen (wegen der Verschiebung von ECTS) können aber logistische Vorteile haben – weniger Prüfungen, die parallel zu Semesterende zu organisieren sind.
5. Wie erfährt man, ob man durch den Studienplanwechsel ECTS “dazugewonnen” oder “verloren” hat?

Man kann anhand der Äquivalenzliste nachprüfen, ob man durch den Wechsel in den neuen Studienplan ECTS-Punkte “gewinnt” oder “verliert”. In den allermeisten Fällen ist insgesamt kein “Verlust” zu erwarten.
6. Wie oft werden Prüfungen zu den Lehrveranstaltungen des “alten Studienplans” noch angeboten?

Für LVA vom Typ Vorlesung (VO) gilt, dass nach letztmaliger Abhaltung der LVA noch 3 Semester lang Prüfungstermine angeboten werden müssen (3 je Semester).
Für VO, die im WS 2020/21 das letzte Mal angeboten wurden, also bis zum SS 2022.
Für VO, die im SS 2021 das letzte Mal angeboten wurden also bis zum WS 2022/23.
Anmerkung: Innerhalb dieses Zeitraums werden die Prüfungstermine ab einer gewissen Zeit auf Nachfrage angeboten.
Der Abschluss von Lehrveranstaltungen eines anderen Typs (VU, UE, PR, EX, SE, EX) ist grundsätzlich nicht mehr nach Inkrafttreten des neuen Studienplans möglich. Sie werden nicht mehr nach dem altem Studienplan angeboten.
Ausgenommen davon sind solche Lehrveranstaltungen (nicht VO), die vom Wintersemester ins Sommersemester wandern. Diese werden noch einmalig im Wintersemester 2021/22 angeboten.
7. Gibt es ein Recht nach dem alten Studienplan abschließen zu können?
Nach altem Studienplan kann nur bis zum 30. September 2021 abgeschlossen werden.
8. Werden die Pflicht LVs jedes Semester angeboten oder nur im Wintersemester oder Sommersemester? bzw. welche LVs werden im ersten Wintersemester angeboten?
Pflicht-Lehrveranstaltungen werden auch weiterhin jeweils abwechselnd im Wintersemester oder im Sommersemester angeboten. Im ersten Wintersemester werden also die Pflichtlehrveranstaltungen des 1., 3. und 5. Semesters des Bachelors bzw. des 1. und 3. Semesters des Masters angeboten.
9. Werden negativ beurteilte Antritte in die neuen äquivalenten Lehrveranstaltungen mitgenommen?
Nein. Jede Lehrveranstaltung im neuen Studienplan bekommt auch eine neue LVA-Nummer und somit sind erneut 3 Antritte (+ 2 kommissionelle Antritte) möglich.
10. Wie viele Praxisarbeit kann man sich im neuen Studienplan für den Bachelor und Master anrechnen lassen?
Sowohl im Bachelor als auch im Master können maximal 6 ECTS Berufspraktika als freie ECTS durch das studienrechtliche Organ (Studiendekan bzw. Vizestudiendekan) angerechnet werden. 1 Monat Vollzeitbeschäftigung entsprechen dabei 3 ECTS.
11. Es gibt auch einen Studienplan für Schiefeinsteiger*innen. Gibt es da auch Empfehlungen für einen Umstieg?
Für Schiefeinsteiger*innen wird es wieder einen eigenen Stundenplan geben, Empfehlungen für den Umstieg kann die die Fachschaft per Mail beantworten.
12. Gelten meine Erasumsveranstaltungen weiterhin?
Die durch das Learning Agreement anerkannten Lehrveranstaltungen haben weiterhin ihre Gültigkeit. Sie müssen anhand der Übergangsbestimmungen auf den neuen Studienplan übertragen werden.
13. Was müssen wir als Studierende aktiv tun, damit unsere LVAs angerechnet werden?
Die Anrechnung passiert in den meisten Fällen bei der Einreichung, wo die abgeschlossenen LVAs auf Basis der Äquivalenzliste in den neuen Studienplan übertragen werden. Studierende müssen da nicht aktiv handeln. Bei Anrechnungen von anderen Studiengängen und Universitäten ist, wie jetzt auch schon, der Studiendekan zu kontaktieren. Mit den Übergangsbestimmungen muss man sich auf jeden Fall vertraut machen, da man ja alle LVAs, die man für einen Abschluss des Studiums braucht, absolviert haben muss.

Bachelor

14. Wie funktioniert das mit der Anrechnung, wenn Lehrveranstaltung zusammengelegt oder getrennt wurden?
Wenn eine Äquivalenz von 2 Lehrveranstaltungen zu einer besteht, müssen beide für die Erfüllung der Äquivalenz positiv absolviert werden und umgekehrt.

Was passiert wenn ich nur eine dieser Lehrveranstaltungen absolviert habe?
Es besteht je nach Situation noch die Möglichkeit, die fehlende Lehrveranstaltung zu absolvieren. Siehe dazu Frage 6. Sollte dies nicht wahrgenommen werden, kann die eine bereits absolvierte Lehrveranstaltung als freies Wahlfach angerechnet werden und man muss die neue LVA absolvieren.

Eine der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen wird nicht mehr angeboten bzw. vom Wintersemester ins Sommersemester verschoben, was nun?

Siehe dazu Frage 6. Ob in diesem Fall (aufgrund der 2 zu 1 Äquivalenz) eine VO noch einmalig im Wintersemester angeboten wird, steht noch zur Debatte. Die Absolvierung der VO-Prüfung ist nach Inkrafttreten des neuen Studienplans noch 3 Semester möglich.

Beispiel:
VO “Mathematische und statistische Grundlagen der RPL” und VO “Statistische Methoden der Raumanalyse” werden im neuen Studienplan zur VO “Mathematische und statistische Grundlagen der Raumplanung”.
Hast du nur eine dieser Lehrveranstaltungen nach altem Studienplan absolviert, wird dir die neue Lehrveranstaltung nicht als äquivalent angerechnet. Du hast aber je nach Situation noch Möglichkeiten die ergänzende Lehrveranstaltung zu absolvieren. (siehe Frage 6) Derzeit wird noch diskutiert, ob Statistik als Vorlesung im Wintersemester 2021 nochmal angeboten wird. Eine Prüfung ist auf jeden Fall noch bis inklusive Sommersemester 2022 möglich.
Solltest du das nicht schaffen, verfällt die eine absolvierte Lehrveranstaltung jedoch nicht. Sie kann als freies Wahlfach angerechnet werden.


15. Gelten die verpflichtenden Voraussetzungen auch für Studierende die bereits im alten Studienplan angefangen haben?
Die verpflichtenden Voraussetzungen gelten nur für Studierende die ab Wintersemester 2021 als Erstsemestrige sich inskribieren.

16. Wenn eine Lehrveranstaltung, die bisher im Master war, im neuen Studienplan in den Bachelor wandert, muss diese Lehrveranstaltung auch noch abgeschlossen werden?
Grundsätzlich gilt: Diese Lehrveranstaltungen sind nicht vergleichbar.
Darüber hinaus gilt die Äquivalenzliste: Für jede Lehrveranstaltung aus dem neuen Bachelor gibt es eine (oder mehrere) äquivalente Lehrveranstaltung(en) aus dem alten Bachelor. Hat man die äquivalente Lehrveranstaltung aus dem alten Studienplan nicht abgeschlossen bis Inkrafttreten des neuen Studienplans (bzw. bis zur letztmöglichen Prüfungsmöglichkeit), so ist die neue Lehrveranstaltung zu absolvieren.

Beispiel:
Die VO “Raumplanungspolitik” aus dem alten Master wandert scheinbar als VU “Raumentwicklungspolitik” in den neuen Bachelor. Das sind nicht die gleichen Lehrveranstaltungen, auch wenn der ähnliche Name es suggerieren würde. Hat man die VU “Methodologie der empirischen Raumforschung” des alten Bachelors abgeschlossen, so entspricht das beim Einreichen nach neuem Studienplan der neuen VU “Raumentwicklungspolitik”


17. Wenn eine Lehrveranstaltung, die bisher im Bachelor war, in den Master wandert, kann ich mir die dann im Master anrechnen lassen?
Grundsätzlich gilt: Diese Lehrveranstaltungen sind nicht vergleichbar. Diese bereits abgeschlossene Lehrveranstaltung wird für die Einreichung des Bachelors verwendet (für die äquivalente Lehrveranstaltung laut neuem Studienplan)


Master

18. Welche inhaltlichen Schwerpunkte setzt der neue Master (im Vergleich zum alten Master)?
Der neue Masterstudienplan stärkt die Pflichtlehre mit sowohl qualitativen wie quantitativen Methodenlehrveranstaltungen und fokussiert sich mit dem neuen P3 stärker auf planerische Aspekte.

19. Ich möchte im Sommersemester 2021 mit dem Master beginnen. Macht es Sinn, obwohl sich der Studienplan nächstes Semester verändert?
Durch ein Zuwarten auf den neuen Studienplan sind keine Vorteile zu erwarten. Wenn es zeitlich passt, ist der Beginn im Sommersemester 2021 sinnvoll.

20. Wie funktioniert die Master-Äquivalenzliste im Pflichtbereich? Wie funktioniert das wenn ich einzelne LVAs nach dem alten Studienplan absolviert habe?
Da die Pflicht-Lehrveranstaltungen der beiden Masterstudienpläne sehr unterschiedlich ausfallen, macht eine 1 zu 1 Beziehung wenig Sinn. Es werden daher die ECTS von absolvierten Pflichtfächern des alten Studienplan in den neuen Studienplan übertragen. Von dieser Basis ausgehend müssen insgesamt 33 ECTS im Pflichtbereich absolviert werden. Es gilt daher: X ECTS Übertrag von den Pflichtlehrveranstaltungen des alten Studienplans + Y ECTS von Pflichtlehrveranstaltungen aus dem neuen Studienplan = 33 ECTS.

Achtung, auch wenn es offiziell keine 1 zu 1 Beziehungen bestehen, gilt folgendes: “Zeugnisse über Lehrveranstaltungen, die inhaltlich äquivalent sind, können nicht gleichzeitig für den Studienabschluss eingereicht werden. Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ über die Äquivalenz.”

Beispiel:
Die VU “Ökonomische Methoden der Projektbewertung” nach altem Studienplan entspricht nicht der VU “Quantitative Analysemethoden in der Raumplanung” des neuen Studienplans. Hast du im alten Studienplan 14 ECTS im Pflichtbereich absolviert, musst du im neuen Studienplan noch 19 Pflicht-ECTS im neuen Studienplan absolvieren. ACHTUNG: Die Zahl der Pflicht-ECTS hat sich von 27 auf 33 im neuen Studienplan erhöht.


Wenn ich schon alle Pflichtlehrveranstaltungen im alten Master abgeschlossen habe (Wahlmodule jedoch noch nicht): Muss ich Pflichtlehrveranstaltungen aus dem neuen Master machen, um die 33 ECTS zu erreichen?
Grundsätzlich sind Pflichtlehrveranstaltungen aus dem neuen Master heranzuziehen um auf die 33 ECTS zu kommen. In diesem Fall, wenn man bereits alle Pflichtlehrveranstaltungen aus dem altem Master (Pflichtmodule 1, 2 und 3) gemacht hat, darf man auch Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich heranziehen. Wobei sich das sowohl auf bereits absolvierte Wahl-Lehrveranstaltungen aus dem alten Master bezieht, als auch auf noch zu absolvierende Wahl-Lehrveranstaltungen aus dem neuen Master.

Achtung “Zeugnisse über Lehrveranstaltungen, die inhaltlich äquivalent sind, können nicht gleichzeitig für den Studienabschluss eingereicht werden. Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ über die Äquivalenz.”


21. Ist es sinnvoll die Pflichtlehrveranstaltungen im 2. Mastersemester noch zu machen oder besser auf den neuen Studienplan zu warten?
Durch Abwarten entsteht kein allgemeingültiger Vorteil. Man kann im Sommersemester jedoch noch Lehrveranstaltungen des alten Studienplans abschließen, die einem besonders zusagen. Diese werden in dieser Form im neuen Studienplan nicht mehr angeboten.

22. Wenn ich im Sommersemester 2021 noch im Bachelor inskribiert bin, aber bereits Master-LVAs (nach dem alten Studienplan) mache, kann ich mir die dann trotzdem anrechnen lassen? Gelten die Übergangsbestimmungen?
Formal gelten die Übergangsbestimmungen nur für Studierende die sich im alten Studienplan inskribiert haben. Praktisch obliegt es dem Studiendekan die Bestimmungen auf jene Studierende auszudehnen, wo eine entsprechende Begründung vorliegt. Bisher wurde die Anrechnung in der Regel gewährt (es besteht kein Anspruch darauf).

23. Wie übertrage ich die Wahlmodule, wenn ich im alten Master den Wahlpflichtbereich erst teilweise abgeschlossen habe?
Laut Übergangsbestimmungen und der dazugehörigen Äquivalenzliste gilt folgendes Schema:

Alter Studienplangültig im neuen Studienplan als
Lehrveranstaltungen der WahlmoduleKern- oder Ergänzungsfächer der Wahlmodule
Lehrveranstaltungen der KonzeptmoduleKern- oder Ergänzungsfächer der Wahlmodule
Fokus-LehrveranstaltungenErgänzungsfächer der Wahlmodule

Im neuen Studienplan sind zwei Wahlmodule vorgesehen mit jeweils 9 ECTS als Kernfächer und 9 ECTS als Ergänzungsfächer. Durch die Reduktion auf zwei größere Wahlmodule ist ein 100 % logische Äquivalenz nicht möglich. Es sollte nach Möglichkeit versucht werden, zwei thematisch zusammenpassende Wahlmodule zu “konstruieren”, die den Wahlmodulen des neuen Studienplans entsprechen. Darauf aufbauend müssen im neuen Studienplan thematisch dazu passende Lehrveranstaltungen im Wahlbereich absolviert werden. Es kann auch der Fall eintreten, dass man durch die Äquivalenzbestimmungen ein 18 ECTS Wahlmodul nach neuem Studienplan bereits vollständig hat, dann sind natürlich keine zusätzlichen Lehrveranstaltungen aus dem neuen Studienplan für dieses Wahlmodul zu absolvieren.

Umgehungskonstruktionen – wie z.B., dass man eine LVA, die im alten Wahlmodul war und jetzt wieder im Rahmen eines neuen Wahlmodul angeboten wird, einfach nochmals absolviert (man könnte ja, wenn sich nicht zu viel ändert, einfach nochmals die Prüfung absolvieren), wird nicht zugelassen.

Anmerkung: Derzeit ist noch fraglich, ob Fokus-Lehrveranstaltungen, die nach altem Studienplan ein Konzeptmodul bilden, als Konzeptmodule oder als Fokus-Lehrveranstaltungen übertragen werden.

Beispiel 1:

  • abgeschlossenes Wahlmodul 8: Verkehr und Mobilität
  • abgeschlossene Fokus LVA im Bereich Energie, Mobilität und Umwelt
  • abgeschlossene Fokus LVA im Bereich Energie, Mobilität und Umwelt
  • abgeschlossenes Wahlmodul 3: Projektentwicklung und Immobilienwirtschaft
18 ECTS Wahlmodul im neuen Studienplan
WM 4: Mobilität und Energieraumplanung


alter StudienplanECTSneuer Studienplan
Wahlmodul 8: Verkehr und Mobilität – SE Integrative Verkehrsplanung und Siedlungsentwicklung 4Kernfach
Wahlmodul 8: Verkehr und Mobilität – VO Verkehrsökologie und Verkehrswirtschaft3Kernfach
Wahlmodul 8: Verkehr und Mobilität – VO Verkehrssicherheit2Kernfach
Wahlmodul 8: Verkehr und Mobilität – VO Öffentlicher Personenverkehr und Transportlogistik3Ergänzungsfach
Fokus LVA Energie, Mobilität und Umwelt3Ergänzungsfach
Fokus LVA Energie, Mobilität und Umwelt3Ergänzungsfach
Vollständig18/18
18 ECTS Wahlmodul im neuen Studienplan
WM 6: Projektentwicklung, Projektbewertung und Immobilienwirtschaft


alter StudienplanECTSneuer Studienplan 
Wahlmodul 3: Projektentwicklung und Immobilienwirtschaft – VO Immobilienwirtschaft3Kernfach
Wahlmodul 3: Projektentwicklung und Immobilienwirtschaft – VU Projektentwicklung6Kernfach
Wahlmodul 3: Projektentwicklung und Immobilienwirtschaft – Institutionelle Landschaft
der Immobilienentwicklung / PPP
3Ergänzungsfach

3Ergänzungsfach

3Ergänzungsfach
6 ECTS Ergänzungsfächer noch zu absolvieren12/18


24. Wie übertrage ich meine Wahlmodule, wenn ich im alten Master den Wahlpflichtbereich bereits vollständig abgeschlossen habe?
Laut Übergangsbestimmungen und der dazugehörigen Äquivalenzliste gilt folgendes Schema:

Alter Studienplangültig im neuen Studienplan als
Lehrveranstaltungen der WahlmoduleKern- oder Ergänzungsfächer der Wahlmodule
Lehrveranstaltungen der KonzeptmoduleKern- oder Ergänzungsfächer der Wahlmodule
Fokus-LehrveranstaltungenErgänzungsfächer der Wahlmodule

Im neuen Studienplan sind zwei Wahlmodule vorgesehen mit jeweils 9 ECTS als Kernfächer und 9 ECTS als Ergänzungsfächer. Durch die Reduktion auf zwei größere Wahlmodule ist ein 100 % logische Äquivalenz nicht möglich. Es sollte nach Möglichkeit versucht werden, zwei thematisch zusammenpassende Wahlmodule zu “konstruieren”, die den Wahlmodulen des neuen Studienplans entsprechen. Zusätzliche Lehrveranstaltungen müssen nicht absolviert werden.

Beispiel 1:

  • abgeschlossenes Wahlmodul 8: Verkehr und Mobilität
  • abgeschlossenes Wahlmodul 12: Energieraumplanung
  • abgeschlossenes Wahlmodul 3: Projektentwicklung und Immobilienwirtschaft
18 ECTS Wahlmodul im neuen Studienplan
WM 4: Mobilität und Energieraumplanung


alter StudienplanECTSneuer Studienplan
Wahlmodul 8: Verkehr und Mobilität – SE Integrative Verkehrsplanung und Siedlungsentwicklung 4Kernfach
Wahlmodul 8: Verkehr und Mobilität – VO Verkehrsökologie und Verkehrswirtschaft3Kernfach
Wahlmodul 8: Verkehr und Mobilität – VO Verkehrssicherheit2Kernfach
Wahlmodul 8: Verkehr und Mobilität – VO Öffentlicher Personenverkehr und Transportlogistik3Ergänzungsfach
Wahlmodul 12: Energieraumplanung – VO Grundlagen der Energieraumplanung4Ergänzungsfach
Wahlmodul 12: Energieraumplanung – SE Energiebewußte Raumentwicklung2 von 4Ergänzungsfach
Vollständig18/18
18 ECTS Wahlmodul im neuen Studienplan
WM 6: Projektentwicklung, Projektbewertung und Immobilienwirtschaft


alter StudienplanECTSneuer Studienplan 
Wahlmodul 3: Projektentwicklung und Immobilienwirtschaft – VO Immobilienwirtschaft3Kernfach
Wahlmodul 3: Projektentwicklung und Immobilienwirtschaft – VU Projektentwicklung6Kernfach
Wahlmodul 3: Projektentwicklung und Immobilienwirtschaft – Institutionelle Landschaft
der Immobilienentwicklung / PPP
3Ergänzungsfach
Wahlmodul 12: Energieraumplanung – VU Energie- und klimarelevante Analyse und Planung4Ergänzungsfach
Wahlmodul 12: Energieraumplanung – SE Energiebewußte Raumentwicklung2 von 4Ergänzungsfach
6 ECTS Ergänzungsfächer noch zu absolvieren18/18


25. Was muss ich beachten, wenn ich im alten Studienplan alles abgesehen von der Diplomarbeit (Seminar und Prüfung inbegriffen) abgeschlossen habe?
Die Anrechnung von Wahlmodulen erfolgt wie in Frage 23 ausgeführt. Für die Anrechnung des Pflichtbereich werden die 27 in diesem Bereich abgeschlossenen ECTS aus dem alten Studienplan herangezogen. Da im neuen Studienplan 33 ECTS im Pflichtbereich benötigt werden, können für die restlichen 6 ECTS freie Wahlfächer verwendet werden. Die freie Wahl reduziert sich im neuen Studienplan von 12 auf 9 ECTS. Mindestens 3 ECTS sollten daher bereits zur Verfügung stehen. Die weiteren 3 ECTS hast du entweder zusätzlich bereits absolviert oder sie werden durch die Bestimmung 9 der Übergangsbestimmungen abgedeckt:

Studierende, die das Masterstudium Raumplanung vor dem 01.10.2021 begonnen haben und denn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans nur mehr die Diplomarbeit sowie die kommissionelle Abschlussprüfung (bzw. nur mehr die
kommissionelle Abschlussprüfung) fehlt, können die kommissionelle Abschlussprüfung bis zum 30.11.2023 nach den Regelungen des Studienplans, der bis 30.09.2021 gegolten hat, absolvieren.


Man kann daher das Diplomseminar noch nach altem Studienplan abschließen (6 ECTS). Im neuen Studienplan sind dafür nur mehr 3 ECTS vorgesehen. Wenn du nach neuem Studienplan das Diplomseminar abschließen würdest, würden dir diese 3 ECTS fehlen.


26. Wie kann man sich im neuen Studienplan Lehrveranstaltung aus der Architektur oder aus dem Bauingenieur*innenwesen anrechnen lassen?
Das Pflichtmodul 3: Masterprojekt Raumplanung (12.0 ECTS) kann durch die UE „Großes Entwerfen“ (10.0 ECTS) des Masterstudiums „Architektur“ ersetzt werden. Die fehlenden 2.0 ECTS können durch thematisch geeignete Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der Kern- und Ergänzungsfächer der Wahlmodule des Masterstudiums „Raumplanung und Raumordnung“ oder des Masterstudiums „Architektur“ ergänzt werden.

Weiters können im Wahlpflichtbereich Lehrveranstaltungen aus der Architektur oder anderen verwandten Studiengängen den Ergänzungsfächern zugewiesen werden. In der Praxis muss dies durch die Lehrveranstaltungsleitung bereits so festgelegt sein. Dem geht eine Abstimmung mit den studienrechtlichen Organen der Raumplanung voraus. Wir gehen davon aus, dass Studierende auch die Lehrveranstaltungsleitung vor Start der Lehrveranstaltung hinweisen können, so eine Zuweisung als Ergänzungsfach anzustreben.


27. Macht es Sinn, dass jetzt im SoSe anstehende PM3 zu absolvieren?
Das Projekt im Master bleibt von der Änderung unberührt. Es ist demnach also egal wann du es machst.

28. Was passiert wenn ich 2 wahlmodule mit je 12 abgeschlossen habe? Muss ich zusätzliche Prüfungen machen oder werden die als 2 WM mit je 18 ects angerechnet?
Es müssen noch jeweils (möglichst thematisch passende) 6 ECTS absolviert werden, um beide 18 ECTS Wahlmodule nach neuem Studienplan zu komplettieren.

29. Sind die Kern-LVAs der Wahlmodule Voraussetzung für die Ergänzungsfächer?
Nein

30. Wird dann das P3 im neuen Studienplan im WS 2021 auch angeboten?
Der Studienplan sieht dazu keine Regelung vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das P3 (mit vergleichsweise geringerer Auswahl) auch im Wintersemester angeboten wird.

31. Quereinsteiger*innen: Die Liste der Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor, die nachzuholen sind, wird ja obsolet. Woher erfahre ich, welche neuen Lehrveranstaltungen ich nachholen muss?
Die Liste stimmt dann zwar nicht mehr, aber es wird ja weiterhin ähnliche/äquivalente LVAs geben. Das Studienrechtliche Organ Thomas Dillinger / Kurt Weninger wird dich da informieren.
Hast du bereits alle Auflagen erfüllt, musst du dir darüber selbstverständlich keine Gedanken mehr machen!

32. Bleibt der Dipl-Ing. als Titel?
Ja.